Die gesetzliche Räumpflicht für Gehwege und das Grundstück liegt normalerweise beim Vermieter, doch diese kann auch auf den Mieter übertragen werden. Eine entsprechende Klausel zur Übertragung im Mietvertrag nimmt dem Vermieter die Verantwortlichkeit. Allerdings ist es auch in diesem Fall noch immer die Pflicht des Eigentümers, für eine regelmäßige und ordnungsgemäße Kontrolle der Reinigung zu sorgen. Wie oft die Verkehrsbereiche von Laub befreit werden müssen, ist jedoch nicht festgelegt. Immer wieder sind die überhängenden Äste des Nachbarn ein leidiges Streitthema vor Gericht. Der eine Nachbar stört sich an dem Schattenwurf der Apfelbäume, der andere an dem Laub und dem Fallobst, das auf seinen Teil des Grundstücks fällt. Ob der Nachbar sich um das unerwünschte Herbstlaub auf Ihrem Grundstück kümmern oder gar eine Strafe zahlen muss, entscheidet in der Regel der von einem Gericht zu prüfende Einzelfall.
Das Herbstlaub ist überall – ob unter den Bäumen, im Vorgarten oder hinter dem Haus auf der Wiese. Doch wo sollte das Laub unbedingt aufgesammelt werden, damit unter ihm nichts zu faulen beginnt? Eine Sache steht fest: Rasen und Pflanzen, welche weiche Triebe besitzen vertragen sich mit einer deckelnden Laubschicht überhaupt nicht gut. Die Laubschicht lässt für den Rasen und die Pflanzen zu wenig Licht hindurch und diese fangen dann früher oder später an zu faulen. Also hinfort mit dem auf das Grün herabgefallenen Herbstlaub! Aber: Blätter unter Bäumen und Sträuchern können getrost liegen bleiben, denn hier verwandeln diese sich mit der Zeit in nährstoffreichem Humus. Hilfreich gegen Herbststürme: Wenn Sie das Herbstlaub zusätzlich mit etwas Erde beschweren, verhindern sie das Aufwirbeln der Blätter und die ungewollte Verteilung der Blätter auf dem Rasen. Bitte kehren Sie das Laub nicht in den Rinnstein oder die Kanalisation! Nur allzu schnell verstopfen die Blätter Abflüsse und beim nächsten Regenfall kommt es dann mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer unerwünschten Überschwemmung im Keller. Ein Komposter oder die Biotonne sind da wesentlich besser für die Entsorgung von Herbstlaub geeignet. Sofern die Kommune Laubsäcke bzw. Laubkörbe zur Verfügung stellt, können Sie diese ebenfalls für die Entsorgung nutzen oder Sie entsorgen das Herbstlaub auf einem ortsnahen Wertstoff- bzw. Recyclinghof.
Das Kölner Hausmeisterteam erledigt in der herbstlichen Jahreszeit alle anfallenden Arbeiten rund um die von uns betreuten Objekte und setzt hierbei auf den Einsatz modernster Gerätschaften der Firma STIHL. Wir kümmern uns in der Herbstzeit um einen gepflegten Gesamteindruck der Gärten und die Entsorgung von Unkraut, Laub und Müll auf den von unseren Mitarbeitern betreuten Arealen. Auch die Beseitigung von herabgefallenen Herbstfrüchten wie Äpfel, Birnen und Pflaumen, wenn sie beispielsweise von Schädlingen befallen sind, gehört in den Aufgabenbereich des Kölner Hausmeisterservices und wird stets gewissenhaft erledigt. Der Baum versucht durch das Abstoßen der „schadhaften Früchte“ sich vor den Folgen einer möglichen Ausbreitung der Krankheit zu schützen. Deshalb ist es unumgänglich den Boden vom Fallobst zu entledigen, um auch hier eine Ausbreitung von Krankheiten und Schädlingen auf dem Rasen langfristig zu verhindern.